Zur weltweiten Bekämpfung der Steuerhinterziehung haben die OECD und die G20 zusammengearbeitet, um eine globale Initiative zum Automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA), auch als gemeinsamer Meldestandard («Common Reporting Standard» oder «CRS») bekannt, zu entwickeln.
Der Schwerpunkt des AIA liegt auf dem grenzüberschreitenden Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden und wird potenziell alle Konten von nicht ansässigen Personen betreffen.
Der AIA stützt sich auf internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäscherei und legt strenge Verfahren fest, die Finanzinstitute zur Erfassung und, falls erforderlich, Meldung von Steuerinformationen an Partnerländer befolgen müssen.
Die Meldung im Rahmen des AIA findet im Allgemeinen nicht statt, wenn Sie in demselben Land wie Yuh steuerlich ansässig sind (d.h. in der Schweiz). Dies bedeutet nicht, dass die Yuh keine Verpflichtung zur Erhebung der Informationen hat, sondern nur, dass die Informationen nicht gemeldet werden.
Als Finanzinstitut ist die Swissquote Bank AG (nachfolgend als «die Bank» oder «wir» bezeichnet) dazu verpflichtet, bestimmte steuerliche Informationen über alle ihre Kunden zu erfassen. Sollten wir feststellen, dass Sie in einem Land steuerlich ansässig sind, mit dem die Schweiz eine Vereinbarung zum AIA geschlossen hat, sind wir verpflichtet, jährlich gewisse Informationen über Ihr Konto an die Eidgenössische Steuerverwaltung («ESTV») zu melden (nähere Angaben hierzu finden Sie in Frage 10). Die ESTV wird diese Informationen dann mit den Steuerbehörden in dem Land/den Ländern, in dem/in denen Sie steuerlich ansässig sind, austauschen.
Der Austausch dieser Steuerinformationen erfolgt gemäss der gegenseitigen Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Partnerland/den Partnerländern. Allerdings sollten Sie beachten, dass es im Rahmen des AIA keine Einbehaltung einer Quellensteuer gibt (d. h., der AIA ist ein reines Informationsaustauschverfahren).
Mehrere Länder hatten sich zur Umsetzung des AIA verpflichtet, und rund 100 Länder haben ihn bereits umgesetzt, einschliesslich aller wichtigen Finanzzentren. Darüber hinaus haben sich noch weitere Länder verpflichtet, das Verfahren in näherer Zukunft umzusetzen.
Eine vollständige Liste der Länder, die den AIA bereits umgesetzt haben, sowie der Länder, die sich zur Umsetzung verpflichtet haben, zusammen mit Informationen über die Zeitpunkte, zu denen sie mit dem Informationsaustausch begonnen haben oder beginnen werden, sind auf dem AIAPortal der OECD erhältlich.
Eine Liste der Länder, mit denen die Schweiz eine Vereinbarung zum AIA geschlossen hat, finden Sie auf der Website des Schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF).
Alle Finanzinstitute – einschliesslich Banken, Broker, Versicherungsunternehmen und Vermögensverwalter – in teilnehmenden Ländern sind zur Einhaltung des AIA verpflichtet.
Bei Konten, die vor dem 1. Januar 2017 eröffnet wurden (ein «bestehendes Konto»), überprüfen wir die bereits in den Unterlagen der Bank vorhandenen Informationen und kontaktieren Sie nur, um zusätzliche Informationen anzufordern, wenn uns bestimmte Informationen fehlen oder wir Zweifel in Bezug auf Ihr Land für den AIA haben. werden alle notwendigen Informationen bei der Eröffnung des Kontos von Ihnen erhoben. Wir kontaktieren Sie nur, um zusätzliche Informationen anzufordern, wenn uns bestimmte Informationen fehlen oder wir Zweifel in Bezug auf Ihr Land für den AIA haben.
Seit dem 1. Januar 2021 können Konten im Prinzip nur eröffnet werden, wenn eine Selbstauskunft, einschliesslich der Steueridentifikationsnummer («TIN»), eingereicht wird.
Falls Ihre Steueridentifikationsnummer(n) fehlt/fehlen, werden wir Sie sehr wahrscheinlich um deren Übermittlung bitten. Bitte beachten Sie, dass Steueridentifikationsnummern direkt unter Konto > Steuerwohnsitze angegeben werden können.
Grundsätzlich ist eine Kontoeröffnung ohne Selbstauskunft nicht möglich.
Falls Sie uns Ihre Steueridentifikationsnummer(n) nicht mitteilen, könnten wir verpflichtet sein, Ihr Konto nach maximal 90 Tagen zu sperren.
Die Regeln für den steuerlichen Wohnsitz sind komplex, und es ist möglich, in mehreren Staaten steuerlich ansässig zu sein (wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betreffenden Staaten geschlossen wurde, kann dadurch häufig der Staat bestimmt werden, in dem Sie als steuerlich ansässig gelten).
Die Tatsache, dass Sie Eigentümer eines Grundstücks in einem Staat sind (z. B. Ferienhaus), bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie in diesem Staat steuerlich ansässig sind.
Weitere Informationen über die Regeln zur steuerlichen Ansässigkeit in allen Ländern, die sich zum AIA verpflichtet haben, finden Sie im AIA‑Portal der OECD.
Wenn Sie Zweifel an Ihrem steuerlichen Wohnsitz haben, empfehlen wir Ihnen, Kontakt zu Ihrem Steuerberater aufzunehmen.
Falls Sie in einem Land steuerlich ansässig sind, mit dem die Schweiz eine Vereinbarung zum AIA geschlossen hat (siehe Frage 4), dann werden die Informationen über Ihr Konto mit den Steuerbehörden des Landes ausgetauscht, in dem Sie steuerlich ansässig sind.
Falls Sie in einem Land ansässig sind, das sich zur Durchführung des AIA verpflichtet hat, mit dem die Schweiz aber noch keine Vereinbarung zum AIA geschlossen hat, werden bis zu dem Zeitpunkt keine Informationen über Ihr Konto ausgetauscht, bis die Schweiz und Ihr Steuerwohnsitzland eine Vereinbarung geschlossen haben.
Falls Sie in einem Land ansässig sind, das sich nicht zur Durchführung des AIA verpflichtet hat, werden erst dann Informationen über Ihr Konto ausgetauscht, wenn sich das Land zur Durchführung des AIA verpflichtet und eine AIA‑Vereinbarung mit der Schweiz unterzeichnet.
Soweit erforderlich, umfassen die im Rahmen des AIA ausgetauschten Informationen alles Folgende:
Ja.
Ja, Ihr Konto wird im darauffolgenden Jahr für das aktuelle Jahr gemeldet, selbst wenn Sie es jetzt oder später schliessen.
Jedes Jahr, es sei denn, Sie schliessen Ihr Konto. Ist Letzteres der Fall, wird Ihr Konto nur im darauffolgenden Jahr gemeldet.
Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich über Änderungen Ihrer Umstände zu informieren, die sich auf die im Rahmen des AIA ausgetauschten Informationen auswirken könnten. Dies beinhaltet zum Beispiel (i) Änderungen an Ihrem Steuerwohnsitz und (ii) Änderungen an Ihrer Steueridentifikationsnummer sowie.
Wir bemühen uns nach besten Kräften, unsere Kunden vor der ersten Meldung ihres Kontos gemäss des AIA zu informieren.
Ja, Sie können von Yuh einen Auszug mit den von Swissquote an die ESTV übermittelten Daten anfordern. Der Auszug ist gegen eine Gebühr und erst nach Abschluss der Meldung, d. h. nach dem 31. Juli jedes Jahres, erhältlich.
Der AIAAuszug kann nicht mit dem Steuernachweis oder dem Portfolioauszug abgestimmt werden, da diese drei verschiedenen Erklärungen nicht nach identischen Prinzipien erstellt werden. Der AIAAuszug stellt einen Richtwert des Kundenvermögens dar (d. h. den Bruttobetrag des Vermögens zum Jahresende (Wertpapiere und Barmittel), den Bruttobetrag aller Verkäufe und Rückzahlungen sowie die während des betreffenden Jahres erzielten Bruttoeinkünfte) und wird von den nationalen Steuerbehörden, die die Informationen erhalten, nur als unverbindlicher Richtwert über die Situation des Kunden verwendet. Er kann daher nicht verwendet werden, um daraus zu zahlende Steuerbeträge abzuleiten.
Generell dürfen die ausgetauschten Informationen nur den Behörden zur Verfügung gestellt werden, die für die Abwicklung oder Beaufsichtigung der Besteuerung im Partnerland zuständig sind, in dem der Kontoinhaber seinen Wohnsitz hat, und dürfen nur zu steuerlichen Zwecken verwendet werden. Grundsätzlich ist es dem empfangenden Partnerland untersagt, die Informationen an einen anderen Staat weiterzuleiten, und das Partnerland muss die Informationen vertraulich behandeln.
Datenschutz und Vertraulichkeit sind wichtige Bestandteile des AIA. Bevor die Schweiz mit einem Partnerland ein AIA-Abkommen abschliesst, gelten detaillierte Vorschriften, die strenge Datensicherheitsmassnahmen vorsehen. Zudem dürfen die Steuerbehörden die erhaltenen Informationen nicht an andere lokale Regierungsstellen weitergeben; die Informationen dürfen nur für steuerliche Zwecke verwendet werden.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir geben Ihre Daten im Rahmen des AIA nur weiter, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.
Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf den folgenden Websites:
Wenn Sie Fragen zu den Auswirkungen des AIA auf Ihre Situation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.